Nachhaltige Abgabe & Terminabsage

Mir ist ein respektvoller und nachhaltiger Umgang mit Zeit, Ressourcen und Planung sehr wichtig. 
Jeder reservierte Termin bedeutet für mich eine verbindliche Vorbereitung, Zeitfenster im Kalender sowie organisatorischen Aufwand.
Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden oder nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird gemäß § 642 BGB eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars berechnet.
Diese Regelung dient nicht als Strafe, sondern als faire und nachhaltige Lösung, da kurzfristig abgesagte oder nicht eingehaltene Termine in der Regel nicht neu vergeben werden können.
Ich danke für euer Verständnis und einen wertschätzenden Umgang miteinander.